


Hilfe für wen
Wir nehmen vorrangig weibliche und männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von ca. 15 - 21 Jahren mit einer drohenden oder nachgewiesenen seelischen Behinderung bei häufig paralleler Lernstörung nach den §§ 35a und 41 KJHG in Verbindung mit §34 KJHG auf.
Die Angebote stehen auch Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII i.V. mit § 55 SGB IX zur Verfügung
Wir helfen jungen Menschen bei der Überwindung oder Bewältigung
- psychischer Auffälligkeiten(Stimmungsschwankungen, emotionale Ausbrüche, Beziehungsstörungen etc.)
- traumatischer Erlebnisse (Missbrauch, Gewalterfahrungen etc.)
- Entwicklungsverzögerungen
- neurotischer Verhaltensweisen
- von Schulleistungsproblemen
Der Blick für die eigenen Stärken und Fähigkeiten vermittelt unseren Jugendlichen die Motivation neue Wege zu gehen und alte Ängste hinter sich zu lassen.

ejh-os.de