Was wir tun

Sozialpädagogische Betreuungsangebote

Die sozialpädagogische Betreuung findet statt in regelmäßigen, verbindlichen Beratungsgesprächen und einer intensiven praktischen Begleitung in verschiedenen Alltagssituationen. Grundlage für einen positiven Entwicklungsprozess ist der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zur Bezugsbetreuerin, die die feste Ansprechpartnerin in allen Fragen für die Mutter/ den Vater ist.

Ziel des pädagogischen Handelns ist die Stabilisierung und Entwicklung der Persönlichkeit.

Die Persönlichkeitsentwicklung geht von der Förderung der eigenen Stärken aus (emotionale und soziale Ressourcen). Die Selbstwahrnehmung soll geschult und das Selbstwertgefühl gestärkt werden.
Durch die Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenssituation, den Beziehungen zu Angehörigen oder dem Partner (Kindesvater/ Mutter), mit der eigenen Lebensgeschichte, aber auch den Beziehungen in der Einrichtung und daraus entstehenden Konflikten wird das Erkennen von Ursachen für Probleme, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben und die Entwicklung von Entscheidungsfähigkeit gefördert.

Systemische Fallarbeit

Darüber hinaus wird je nach Bedarf an andere spezielle Hilfen vermittelt wie: Psychotherapeuten, Suchtberatung, ergänzende Erziehungsberatung, Schuldnerberatung etc.

Zur Bewältigung des Alltags wird mit der Familie ein angemessener Tagesablauf entwickelt. Wenn notwendig, wird Unterstützung bei der Geldeinteilung und der Organisation des Haushalts (Putzen, Kochen, Waschen, Einkaufen) geleistet. Außerdem begleiten wir bei Behördengängen oder Arztbesuchen.

Zur Existenzsicherung wird an der schulischen oder beruflichen Perspektive gearbeitet. Bei der Suche nach einer angemessenen Kinderbetreuung werden die Elternteile unterstützt.

Bei allen Hilfen gilt das Prinzip der Individualität:
 
So viel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich.

Ziel ist die selbständige Erledigung aller Aufgaben.

Sollte die Verselbständigung und Eigenverantwortung nicht in einem für das Kind  zumutbaren Zeitraum erreichbar sein, werden evtl. notwendige Schritte mit den Elternteilen unter Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes geklärt. Dabei kann es auch um eine Fremdunterbringung des Kindes / der Kinder gehen.


Betreuungsangebote des Kinderbereichs

Die Kinder werden zu festen Zeiten in einer Kindergruppe betreut und gefördert. Darüber hinaus ist je nach Bedarf zusätzlich Betreuung möglich.

Jede Teilfamilie arbeitet mit einer festen Bezugsbetreuerin zusammen, die für alle Fragen rund ums Kind zuständig ist. Die Mütter/ Väter werden angeleitet zur angemessenen Pflege, Ernährung, Bekleidung, Erziehung und Förderung ihres Kindes / ihrer Kinder. Das Bindungsverhalten wird gefördert (z. B. durch Gruppenarbeit und Video-Home-Training).

Die Elternteile werden bei Arztbesuchen und weitergehenden Förderungen wie Krankengymnastik oder Frühförderung unterstützt.  Kinder ab drei Jahren werden in nahegelegene Kindergärten oder Schulen vermittelt, auch hier wird der Austausch der Elternteile mit der Institution unterstützt. Es wird eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung erarbeitet, altersgemäßes Spielen angeregt und die Wohnung kindgerecht gestaltet.

Nachts ist immer eine pädagogische Fachkraft im Haus, um akute Fragen und Probleme bei der Versorgung und Erziehung des Kindes / der Kinder zu klären.

Ziel ist die optimale Versorgung und Förderung der Kinder und die Förderung einer tragfähigen Mutter/Vater-Kindbeziehung.

Videoarbeit

Gruppenarbeit

Die Gruppenarbeit ergänzt die Einzelangebote für Elternteile und Kinder. Beispiele sind die/das

  • Mutter/Vater-Kind Spielgruppe
  • Babymassage
  • Mutter/Vater-Kind Schwimmen
  • Mutter/Vater-Kind Reiten
  • Kochgruppe
  • Sportangebot
  • Entspannungsgruppe
  • Kreativgruppe
  • Hausinternes Elterntraining
  • Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen (z. B. Ernährung)

Nachbetreuung in der eigenen Wohnung

Wir bieten nach dem Auszug aus dem stationären Bereich eine Nachbetreuung in der eigenen Wohnung an (Stadt und Landkreis Osnabrück). Rechtsgrundlage ist ebenfalls §19 SGB VIII. Begleitet werden weitere Schritte in Richtung Selbständigkeit.

Die Hilfe des Eltern-Kind-Hauses findet in enger Absprache mit dem Jugendamt statt (Hilfeplanung). Die Dauer des Aufenthaltes beträgt zwischen ein und zwei Jahren. In Gefährdungssituationen werden die Verfahren nach §8a SBG VIII angewendet.

Kontaktdaten

Eltern-Kind-Haus
Iburger Str. 185
49082 Osnabrück

Telefon 0541 50 50-112
Telefax 0541 50 50-120
E-Mail ekh@ejh-os.de