Ausbildungsziele

Die Ausbildung soll entsprechend des Krankenpflegegesetzes dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln.

Die Ausbildung soll dazu befähigen:
Die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:

  • Erhebung und Festlegung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Beurteilung der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes

Die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:

  • eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
  • Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
  • interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln